Anfrage der Fraktion FW/UWG zur Sitzung des Kreistags am 27.09.2021
1. Wie viele “Fälle” haben die Fallmanager:innen im Jobcenter des Landkreises Darmstadt-Dieburg gleichzeitig und jährlich insgesamt zu bearbeiten? Wie hoch ist die Planzahl und wie hoch ist die tatsächliche Belastung? Liegen diese Zahlen höher oder niedriger als im hessenweiten und bundesweiten Durchschnitt aller mit der Beratung und Bescheidung von SGB II-Bezieher:innen befassten Einrichtungen?
2. Wie viele “Hartz-IV”-Bescheide werden von den Betroffenen im Jobcenter Darmstadt-Dieburg angefochten? Liegt diese Zahl/dieser Anteil höher oder niedriger als im hessen- bzw. bundesweiten Durchschnitt?
3. Wie viele Anfechtungen von “Hartz-IV”-Bescheiden sind erfolgreich, bzw. welcher Anteil der Bescheide wird anschließend vom Jobcenter selbst zugunsten der Betroffenen geändert? Welcher Anteil der Bescheide geht vor Gericht?
4. Welcher Anteil der vor Gericht entschiedenen Bescheide geht zugunsten des Jobcenters bzw. zugunsten der Betroffenen aus?
5. Welche Themen betreffen die insgesamt geänderten Bescheide zu welchen Anteilen? Welche Themen betreffen zu welchen Anteilen die vor Gericht geänderten Bescheide?