Anfrage der Fraktion FW/UWG an den Kreistag LaDaDi. (Antworten stehen noch aus)
Im Dezember 2022 teilte der Landrat mit, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg die Grenze von 300.000 Einwohnenden überschritten hat. Daraus ergeben sich verschiedene rechtliche Folgen. Wir fragen daher den Kreisausschuss:
- Geht der Kreisausschuss davon aus, dass die 300.000-Einwohnenden-Grenze dauerhaft überschritten wird? Welche Bevölkerungsprognosen liegen vor und was sagen diese dazu aus?
- Wie lange muss die Einwohnendengrenze überschritten sein, damit sich rechtliche Folgen ergeben?
- Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus konkret für
- a. den Kreisausschuss und die hauptamtlichen Kreisbeigeordneten,
- b. den Kreistag,
- c. die Zuweisungen finanzieller Mittel an den Landkreis z.B. durch den kommunalen Finanzausgleich usw. und
- d. in sonstigen Rechtskreisen.
- Welche Vorkehrungen sind durch den Kreisausschuss zu treffen, um die in 3. benannten rechtlichen Folgen der Überschreitung der Einwohnendengrenze in Kraft treten zu lassen, in welcher Frist sind diese vorzunehmen und bis wann plant der Kreisausschuss, diese Vorkehrungen konkret umzusetzen?