Änderung der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Antragstext:
Absatz 7 “Eingewöhnung” wird gestrichen.
Die Nummerierung der folgenden Absätze wird angepasst.
Begründung:
In der Praxis ist festzustellen, dass der Bedarf an der Verlängerung der Eingewöhnungszeit durch Eingewöhnungsprobleme der Kinder weiter steigt. Die Phase der Eingewöhnung stellt einen zentralen Schritt im Leben eines Kindes vom Übergang der häuslichen in die betriebliche Betreuung dar, die geprägt ist von Veränderungen und Anpassung. Diese Zeit muss sich am Bedarf der Kinder orientieren und nicht an Fristen in dieser Satzung. Eine am Bedarf des Kindes angelehnte Herangehensweise ist unabdingbar für ein gutes Ankommen des Kindes und die Sicherstellung des Wohls des Kindes.
Die Dauer der Eingewöhnung kann variieren. Mit der Streichung des §4 Absatz 7 wird eine adäquate Eingewöhnung zum Wohle der Tageskinder und ihrer Familien stattfinden können, so wie es in den Kindertagesstätten schon lange selbstverständlich ist. Dort wird auch nicht hinsichtlich der Vergütung der erbrachten Leistungen zwischen der Eingewöhnung und danach unterschieden.
Es kommt hinzu, dass nicht zu erwarten ist, dass so Mehrkosten für den Landkreis Darmstadt-Dieburg entstehen. Zwar ist es möglich, dass bisher nach vier Wochen realisierte Einsparungen nicht mehr entstehen. Gleichzeitig werden aber Kosten dadurch gespart, dass hier eine klare Entlastung der ohnehin stark belasteten Verwaltung (wie der Kindertagespflegepersonen) erreicht wird, indem nicht mehr nach vier Wochen geprüft werden muss, ob die Zahlungen gekürzt werden können oder nicht. Diese Chance zur Bürokratieentlastung sollten wir nicht verstreichen lassen.