Anfrage der Fraktion FW/UWG zur Sitzung des Kreistags am 04.04.2022.
Im letzten Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle wurde dargestellt, dass ihre Beratung nur in sehr wenigen Fällen wahrgenommen wird. Deshalb fragen wir den Kreisausschuss:
1. Wie wurde die Ombudsstelle bisher öffentlich bekannt gemacht?
2. Wurden besondere Maßnahmen getroffen, um die Personen gezielt zu informieren, die zur engeren oder weiteren Zielgruppe der Ombudsstelle gehören, und falls ja, welche waren das im Einzelnen?
3. Welche Maßnahmen sind geplant, um das Angebot der Ombudsstelle insbesondere bei der Zielgruppe der Ombudsstelle bekannter zu machen, also z.B. auch durch Hinweise und Flyer in wichtigen Fremdsprachen oder einfacher Sprache? Gibt es eine Bewertung der Beratung durch die Ombudsstelle durch deren Kund*innen?
4. Auf welche Weise und durch wen wird die Qualität der Beratung durch die Ombudsstelle evaluiert, und könnte die Ombudsstelle auch Beratungen in wichtigen Fremdsprachen, z.B. durch die Beteiligung von Sprachmittler*innen anbieten?