Änderungsantrag: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 – Kommunale Gebietsreform

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Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit zur kommunalen Gebietsreform besteht, um die Zahl kleinerer Gemeinden im Kreisgebiet und damit die Kostenbelastung zu reduzieren. Er wird gebeten zu prüfen, ob Möglichkeiten der engeren Zusammenarbeit zwischen den Kreiskommunen untereinander und mit dem Landkreis bestehen und ob sich dadurch Kostenreduzierungen ergeben könnten.

Der Kreisausschuss wird außerdem beauftragt, auf den Landesgesetzgeber mit dem Ziel einzuwirken, dass dieser Verbandsgemeinden zulässt, in denen die Kommunen ihre Identität bewahren, aber eine gemeinsame
Kommunalverwaltung nutzen können, wie es in anderen Ländern vorgelebt wird.

Begründung:

Kleine Kreisgemeinden stehen heute aufgrund der finanziellen Notlage teilweise vor dem Problem, nicht einmal mehr die Pflichtaufgaben erfüllen zu können. Manche Verwaltungen sind zu klein, um noch alle gesetzlich beauftragten Aufgaben erfüllen zu können. Ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden könnte Synergien heben und zu einer Verringerung der Verwaltungskosten insgesamt führen, dadurch letztlich die Bürgerschaft entlasten. Sie scheitert aber oft am Lokalstolz und widerstreitenden Interessen. Dem könnte eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit ebenso wie die Rechtsform der Verbandsgemeinde abhelfen, weil so sowohl die lokalen Eigenheiten und die Eigenständigkeit bewahrt werden, aber dennoch erreicht werden kann, dass die Verwaltungskosten
sinken können.

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