Einrichtung einer Haushaltskonsolidierungs-Kommission

person using phone and laptop computer

Der Kreistag richtet unter Beteiligung des Kreisausschusses eine Haushaltskonsolidierungskommission ein, in die jede Fraktion eine*n stimmberechtigten Vertreter*in entsendet und die geheim tagt. Sie hat zur Aufgabe, gemeinsame Vorschläge zur Konsolidierung des Haushaltes zu erarbeiten und dem Kreistag vorzustellen. Die Kommission tagt nach Bedarf mit dem Ziel, einen Haushaltsentwurf zu erarbeiten, der beschluss- und genehmigungsfähig ist und einen Weg aufzeigt, wie die Finanzen des Kreises mittelfristig saniert werden können. Der Kreisausschuss wird gebeten, zusätzlich in Beratungen mit der Bürgermeisterdienstversammlung des Kreises einzutreten, in denen gemeinsame Vorschläge zur Konsolidierung der Kreisfinanzen entwickelt werden.

Begründung:
Der Haushalt des Landkreises kann nur noch saniert werden, indem in Strukturen eingegriffen wird und Einsparungen auch bei liebgewonnenen Leistungen erfolgen, die Belastungen für die Menschen im Landkreis mit sich bringen. Davor schrecken politisch Verantwortliche regelmäßig zurück, müssen sie in einem solchen Fall doch viel erklären und im Zweifel auch um ihre Wiederwahl bangen. Die Haushaltskonsolidierungskommission verschafft im Gegensatz dazu die Möglichkeit, alle im Kreistag vertretenenen Fraktionen mit in die Verantwortung zu nehmen und an den notwendigen Maßnahmen zu beteiligen, sodass der übliche parteipolitische Streit entfallen kann. Auf diesem Wege wäre es leichter möglich, den schweren Tanker Darmstadt-Dieburg auf einen Kurs der finanziellen Gesundung zu steuern.

Die Kommission könnte als Runder Tisch ausgestaltet sein, an dem alle Fraktionen gleichberechtigt beteiligt sind, sodass leichter sachliche Kompromisse erarbeitet werden können. Da es sich bei der Kommission nur um ein Beratungsgremium handelt, kann es nur Empfehlungen für den Kreistag ausarbeiten, der dann mit den bestehenden Mehrheiten über diese Empfehlungen abnzustimmen hat. Ziel der Beratungen der Kommission ist nicht in erster Linie, Mehrheitsentscheidungen zu treffen, sondern so weit wie möglich einen Konsens über die Konsolidierungsschritte zu erreichen und diese dann nach Möglichkeit gemeinsam öffentlich zu vertreten.

Der Kreisausschuss wird in der Kommission durch die hauptamtlichen Kreisbeigeordneten vertreten, die beratend mitwirken, und gebeten werden, verwaltungsinterne Expert*innen zu den Beratungen hinzu zu ziehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert