Frage zur Informationsfreiheitssatzung

Anfrage der Fraktion FW/UWG zur Sitzung des Kreistags am 04.04.2022.

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,

der Landrat hatte meine Frage zur Informationsfreiheitssatzung nicht beantworten können und deshalb vorgeschlagen, dies schriftlich zu machen, was ich hiermit tue.

In der Vorlage 0609-2021/DaDi heißt es im letzten Absatz:

“Bereits heute stehen zahlreiche Verwaltungsinformationen … online zur Verfügung. Abhängig von den künftig zur Verfügung gestellten Ressourcen kann das Angebot an Verwaltungsinformation noch erweitert werden. Vor einem weiteren Ausbau und im Sinne der Konsolidierung bedarf es hierzu zunächst struktureller Überlegungen, wie diese künftig aufbereitet und bereitgestellt werden. Hierfür wären zusätzliche Kompetenzen und im begrenzten Umfang auch zeitliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, da dies nicht “nebenher” und unkoordiniert erfolgen kann.”

Dazu fragen wir Sie:

1. Ist beabsichtigt, diese strukturellen Überlegungen tatsächlich anzustellen, und falls ja, sind die dafür notwendigen Ressourcen bereitgestellt bzw. ist beabsichtigt, diese bereitzustellen, z.B. im Haushaltsentwurf 2022/23?

2. Wer soll in diesem Zusammenhang “zusätzliche Kompetenzen” erhalten? Wie soll sichergestellt werden, dass die betreffende Abteilung/ das Sachgebiet diese Aufgabe erfüllen kann?

3. Ist weiterhin beabsichtigt, die Informationsfreiheitssatzung vom 08.04.2019 umzusetzen und wenn ja, welche nächsten Schritte sind geplant? Wann ist beabsichtigt, den Kreistag von dem Fortgang dessen in Kenntnis zu setzen?

Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Rupp
FW/UWG-Fraktion

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