Kosten für Dienstwagen in der Landkreisverwaltung senken

black BMW sedan on focus photography

Antrag der Fraktion FW/UWG zur Sitzung des Kreistags am 27.09.2021

Die Ausstattung von Landrat, hauptamtlichen Kreisbeigeordneten und Führungskräften der Eigenbetriebe mit Dienstwagen wird künftig derart geregelt, dass mindestens eine Stufe niedriger in der betreffenden Wagenklasse erreicht wird. Außerdem ist künftig die Beschaffung von Autos mit Elektroantrieb der Regelfall. Die Beschaffung von Verbrennern ist dementsprechend, z.B. beim Bedarf für Langstreckenfahrten, als Ausnahmefall zu begründen und mit der Möglichkeit der Nutzung alternativer Verkehrsmittel, insbesondere der Bahn, hinsichtlich der Kosten und der CO2-Bilanz abzugleichen. Die Zahl der Dienstfahrzeuge im Fuhrpark des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist einer Prüfung zu unterziehen. Die Ergebnisse sind dem Kreistag vorzustellen.

Begründung:

Die allgemeine wirtschaftliche Situation des Landkreises, u.a. hervorgerufen durch die Pandemie, Hochwasserereignisse, kostentreibende Faktoren wie die Erhöhung der Preise für Bau-Ressourcen sowie die in Jahrzehnten aufgebauten Altschulden erfordern ein Umdenken in der Ausgabenpolitik des Landkreises. Für die Bürgerschaft wäre es ein wichtiges symbolisches Verhalten, wenn seitens der Kreisspitze auch Statussymbole und nicht notwendiger Luxus auf den Prüfstand gestellt würden.

Außerdem geht die Zeit der Verbrenner langsam zu Ende. Das in weiten Teilen des Kreistages geteilte Ziel des Klimaschutzes erfordert auch ein Umdenken bei der Mobilität der Landkreisverwaltung.

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