Kriterien für die Ausbauplanung der B 45 zwischen Dieburg und Groß-Umstadt festlegen

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Antrag der Fraktion FW/UWG zur Sitzung des Kreistags am 27.09.2021

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beauftragt, bei der Planung des Ausbaus der B 45 zwischen Dieburg und Groß-Umstadt-Wiebelsbach folgende Kriterien zugrunde zu legen:

  1. Der Ausbau der Bundesstraße muss so umwelt-, natur- und ressorucenschonend wie möglich ausgeführt werden.
  2. Es wird ein minimaler Flächenverbrauch erreicht. Die Eingriffe sowohl in landwirtschaftlich genutzte Flächen als auch in dem Naturschutz gewidmete Flächen sind so klein wie nur möglich zu halten.
  3. Die B 45 wird auf maximal drei Fahrstreifen zzgl. Abbiegespuren und einen Fahrradweg ausgeweitet, der in beide Fahrtrichtungen genutzt werden kann.
  4. Für die Knotenpunkte wie das “Semder Kreuz” oder die Zubringer in die Groß-Umstädter Gewerbegebiete ist zu prüfen und dem Kreistag darzulegen, inwieweit durch intelligente Ampelschaltungen der Stau im Berufsverkehr verringert oder vermieden werden kann. Hierzu ist insbesondere zu prüfen, ob an den betroffenen Knotenpunkten computergestützte Vorrangschaltungen für den Geradeausverkehr (längere Grünphasen) derart möglich sind, dass morgens der Verkehr Richtung Dieburg und nachmittags Richtung Odenwald verflüssigt wird. Es ist zu prüfen, inwieweit Kreisel statt der Lichtsignalanlagen eingesetzt werden können, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Der Kreisausschuss hat bei Bund und Land darauf zu drängen, dass diese Lösungen zeitnah geprüft und ggf. realisiert werden, bevor der Ausbau der Bundesstraße beschlossen ist.
  5. Der Kreisausschuss beauftragt (im Idealfall gemeinsam mit dem Odenwaldkreis) eine umfassende und fundierte wissenschaftliche Untersuchung, in der rechtzeitig vor dem Abschluss der Planungen für den Ausbau der B 45 im genannten Streckenabschnitt dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr, insbesondere der Pendlerverkehr auf der B 45 dauerhaft reduziert werden kann und legt diese dem Kreistag vor.
  6. Der Kreisausschuss wird beauftragt, rechtzeitig vor dem Abschluss der Planungen für den Ausbau der B 45 im genannten Streckenabschnitt eine Konzeption für den Ausbau des ÖPNV-Angebotes inklusive der Odenwaldbahn vorzulegen, durch den ein Teil des Pendlerverkehrs aus dem Odenwaldkreis vermieden werden kann.

Begründung:

Wer eine solche Infrastrukturmaßnahme durchführen möchte, der muss dafür sorgen, dass die entstehenden Kosten nicht zu hoch werden. Zu den nicht-finanziellen Kosten zählen Schäden an der Natur ebenso wie der Verlust von Böden, die unsere Lebensgrundlage, aber nicht vermehrbar sind. Der geplante Ausbau der B 45 am benannten Streckenabschnitt wird zu ganz erheblichen Eingriffen in die dortige Natur und zum Verlust erheblicher Mengen wertvollsten Bodens führen, sodass es selbstverständlich sein sollte, dass auch hier ein strenges Kostenmanagement  für nichtmonetäre Kosten beachtet wird. Ein Ausbau der B 45 auf mehr als drei Fahrstreifen muss deshalb vermieden werden. Außerdem müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um ohne Ausbau den Verkehr auf der Bundesstraße verflüssigen und Staus vermeiden zu können.

Der Ausbau des deutschen Straßennetzes in den vergangenen 70 Jahren hat gezeigt, dass es nie genug Straße geben wird, egal wie viel auch immer dazu gebaut werden. Das wird auch bei der B 45 nicht anders sein. Im Gegenteil stehen wir heute vor einem Epochenwechsel, in dem Natur- und Klimaschutz auch in der Politik des Landkreises Darmstadt-Dieburg eine zentrale Rolle spielen sollen. Wer diese politischen Ziele ernst nimmt, kann eine solche große Infrastrukturmaßnahme nicht wie in der Vergangenheit planen und durchführen. Vielmehr müssen wir uns auch bei diesem Projekt an den Zielen der Mobilitätswende und der Abkehr vom motorisierten Individualverkehr orientieren. Wie insbesondere der Pendlerverkehr auf der B 45 verringert werden kann und welche Rolle dabei der Ausbau des ÖPNV spielen muss, muss deshalb zwingend Teil der Ausbauplanungen dieses Verkehrsweges sein.

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