Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde seitens des Kreisausschusses wiederholt darauf hingewiesen, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg u.a. deshalb in seinen Kennzahlen mit anderen
Landkreisen nicht vergleichbar sei, weil gewisse Leistungen für andere Gebietskörperschaften erbracht werden. Es komme hinzu, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg der einzige sei, der eine
Straßenbahn finanziere.
Deshalb fragen wir den Kreisausschuss:
- Welche Leistungen erbringt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zusätzlich für andere
Gebietskörperschaften, die nicht zum Standard-Leistungsumfang gehören? - Welche Kosten entstehen daraus jeweils bzw. welcher personelle Mehrbedarf ist damit
verbunden? - Wie und in welcher Höhe werden diese Kosten erstattet?
- Wie wird die Höhe der Vergütung der erbrachten Dienstleistungen errechnet/kalkuliert und
festgelegt? - Welche finanziellen Belastungen entstehen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg aus dem
Straßenbahnbetrieb?