Kosten und Vergütung außergewöhnlicher Leistungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde seitens des Kreisausschusses wiederholt darauf hingewiesen, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg u.a. deshalb in seinen Kennzahlen mit anderen
Landkreisen nicht vergleichbar sei, weil gewisse Leistungen für andere Gebietskörperschaften erbracht werden. Es komme hinzu, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg der einzige sei, der eine
Straßenbahn finanziere.

Deshalb fragen wir den Kreisausschuss:

  1. Welche Leistungen erbringt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zusätzlich für andere
    Gebietskörperschaften, die nicht zum Standard-Leistungsumfang gehören?
  2. Welche Kosten entstehen daraus jeweils bzw. welcher personelle Mehrbedarf ist damit
    verbunden?
  3. Wie und in welcher Höhe werden diese Kosten erstattet?
  4. Wie wird die Höhe der Vergütung der erbrachten Dienstleistungen errechnet/kalkuliert und
    festgelegt?
  5. Welche finanziellen Belastungen entstehen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg aus dem
    Straßenbahnbetrieb?

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