Nutzungsentgelt für die Unterbringung geflüchteter Menschen senken

boy holding umbrella in tent

Antrag der Fraktion FW/UWG zur Sitzung des Kreistags am 27.09.2021

Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Satzung des Landkreise Darmstadt-Dieburg über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz LAufnahmG dahingehend zu ändern, dass die Nutzungsentgelte die ortsüblichen Mieten pro Quadratmeter Wohnraum nicht übersteigen.

Begründung:

Im Landkreis aufgenommene geflüchtete Menschen werden oft in Sammelunterkünften untergebracht. Erzielen diese Menschen ein Einkommen, so erhebt der Landkreis von jeder und jedem Einzelnen ein “Nutzungsentgelt” . Dieses Nutzungsentgelt übersteigt pro Quadratmeter regelmäßig den in den jeweiligen Kommunen des Landkreises durchschnittlich erhobenen Quadratmetermietpreis. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Regelung kontraproduktiv zu den Integrationsbemühungen insbesondere bei Mitgliedern größerenrFamilien wirkt, weil es die Aufnahme einer Arbeit oder einer Ausbildung unattraktiv macht. Selbstverständlich müssen auch geflüchtete Menschen für ihre Unterbringung zahlen, wenn sie selbst Einkommen oder Vermögen haben. Es ist aber nicht nachvollziehbar, weshalb gerade diese oft in schwierigen Lebenslagen befindlichen Menschen mit so hohen Quadratmeterpreisen in den dpch meist recht einfach gestalteten Flüchtlingsunterkünften belegt werden.

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