Resolution, die Amtszeiten der kommunalen Hauptamtlichen an die Wahlzeit der Kommunalparlamente anzupassen

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Antrag der Fraktion FW/UWG zur Sitzung des Kreistags am 27.09.2021

Antragstext:

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg appelliert an den Landesgesetzgeber des Landes Hessen, die Amtszeiten der von den Parlamenten der Landkreise oder der Städte zu wählenden hauptamtlichen Beigeordneten an die Wahlzeiten der Kommunalparlamente anzupassen. Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg schlägt vor, dass die Amtszeit der nicht direkt gewählten Beigeordneten regelmäßig drei Monate, spätestens aber sechs Monate nach der Kommunalwahl zum Monatsende endet, egal wann die/der jeweilige Beigeordnete in das Amt gewählt worden ist.

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Regelung würde erreicht, dass wie bisher neue Mehrheiten die Möglichkeit haben, die politische Führung der jeweiligen Gebietskörperschaft entsprechend ihrer politischen Ziele neu aufzustellen. Gleichzeitig würde aber vermieden, dass abgelöste Hauptamtliche teilweise über Jahre ohne Gegenleistung hohe Vergütungen von dem jeweiligen Landkreis oder der Stadt erhalten müssen.

Diese bisherige Regelung stößt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Recht auf großes Unverständnis und passt auch nicht in eine Zeit, in der die kommunalen Haushalte ohnehin äußerst stark belastet sind und in der wir vor großen politischen Herausforderungen stehen. Außerdem kann so vermieden werden, dass die Wahl zum/r Hauptamtlichen in den Verdacht geraten könnte, vorrangig der Versorgung kommunalpolitisch Tätiger zu dienen.

Auch die zur bisherigen Regelung verkürzte Befristung des Amtes, wenn während der Wahlperiode des Kommunalparlamentes eine Nachwahl notwendig wird, kann nicht als Argument gegen sie gelten, da die betreffenden politischen Ämter ohnehin aus guten politischen Gründen befristet sind. Bei einer Neuregelung würden sich also lediglich die mit der Amtsübernahme verbundenen Konditionen ändern. Diese würden dadurch lediglich stärker an das allgemeine deutsche Arbeitsrecht angelehnt. Bekanntlich gibt es auf dem deutschen Arbeitsmarkt ja sehr viele, meist nur bis zu zwei Jahre befristete Arbeitsverhältnisse. Da die Stellen der hauptamtlichen Beigeordneten recht gut dotiert sind, wird die Übernahme dieser Ämter weiterhin attraktiv sein und kann von besonderen Härten für die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber keine Rede sein.

Für die aktuelle Wahlperiode hätte eine solche Regelung bedeutet, dass die Amtszeit des ausgeschiedenen Ersten Kreisbeigeordneten am 30.06.2021, bzw. spätestens am 30.09.2021 zu Ende gegangen wäre, der Landkreis Darmstadt-Dieburg aber mehrere Hunderttausend Euro eingespart hätte.

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