Kindertagespflege: Corona-Krankheitstage zusätzlich vergüten

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Antrag der Fraktion FW/UWG zur Sitzung des Kreistags am 04.04.2022.

Antragstext:

An durch eine Covid-19-Infektion verursachten Krankheitstagen von Kindertagespflegepersonen werden die vereinbarten Leistungen des Landkreises an die jeweils betroffene Kindertagespflegeperson weitergezahlt. Sie werden nicht auf die in § 4 der “Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg” festgelegten Krankheitstagen angerechnet.

Begründung:

In der gültigen “Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg” werden die Leistungen des Landkreises an die Kindertagespflegepersonen auch während Urlaub, maximal für 25 Urlaubstage im Jahr, und Krankheit, maximal 10 Krankheitstage im Jahr, gezahlt. Das reicht in der Corona-Pandemie nicht aus und führt zu einer weiteren Verschlechterung der Vergütung der Kindertagespflegepersonen, sodass diese Tätigkeit noch weiter an Attraktivität verliert. Das kann angesichts des Bedarfes an Kindertagespflegeplätzen nicht im Sinne des Landkreises Darmstadt-Dieburg sein.

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